Voller Saal: Schönfeld erläuterte in Lahnstein die Eckpunkte der Grundsteuerreform

Gemeinsame Infoveranstaltung von Haus & Grund Rhein-Lahn mit der Volksbank.

Sehr zufrieden mit der großen Resonanz und dem gut gefüllten Konferenzsaal bei der Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform: Referent und Landesverbandsdirektor Ralf Schönfeld (rechts) und der Ortsvereinsvorsitzende Rudi Keßler (Mitte) als Vertreter von Haus & Grund sowie (von links) Klaus Harbach (Abteilungsleiter KompetenzCenter Baufinanzierung), Günter Groß (Bereichsleiter) und Eva Maciejewski (Bereichsleiterin) von der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg. Sehr zufrieden mit der großen Resonanz und dem gut gefüllten Konferenzsaal bei der Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform: Referent und Landesverbandsdirektor Ralf Schönfeld (rechts) und der Ortsvereinsvorsitzende Rudi Keßler (Mitte) als Vertreter von Haus & Grund sowie (von links) Klaus Harbach (Abteilungsleiter KompetenzCenter Baufinanzierung), Günter Groß (Bereichsleiter) und Eva Maciejewski (Bereichsleiterin) von der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg. - Fotos: Volksbank Rhein-Lahn-Limburg

Die Reform der Grundsteuer und vor allem die dafür aktuell laufende Grundsteuererklärung haben zahlreiche Eigentümer verunsichert. Dementsprechend groß ist der Wunsch nach Information und Orientierung. Das zeigte auch die gemeinsame Informationsveranstaltung von Haus & Grund Rhein-Lahn und der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg. Mehr als 70 Interessierte kamen in den Konferenzsaal der Bank. Sogar deutlich mehr noch hatten sich anmelden wollen. Allerdings beschränkte das vorhandene Platzangebot die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Zur hohen Nachfrage hatte sicherlich auch beigetragen, dass als fachkundiger Referent der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz, Rechtsanwalt Ralf Schönfeld, gewonnen werden konnte. Er erläuterte – nach einer kurzen Begrüßung durch Volksbank-Bereichsleiterin Eva Maciejewski und Rudi Keßler als Vorsitzendem von Haus & Grund Rhein-Lahn – zunächst einmal ausführlich die Eckpunkte der Reform.

Wie aufgrund eines Schreibens des jeweils zuständigen Finanzamts mittlerweile jedem Hauseigentümer in Rheinland-Pfalz bekannt sein sollte, gilt ab 2025 eine neu berechnete Grundsteuer. Damit diese erhoben werden kann, müssen die Eigentümer bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Die Erklärung muss bis zum 31. Oktober erfolgen

Wer zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer oder Eigentümerin eines bebauten und unbebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft war, ist aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland betrifft dies; sie alle müssen neu bewertet werden. Die Erklärung muss bis 31. Oktober erfolgen und soll über die Steuer-Onlineplattform Elster hochgeladen werden. Wer keine Möglichkeit hat, die Erklärung elektronisch abzugeben, kann sie jedoch in Papierform einreichen. Bei Fristüberschreitungen drohen Verspätungszuschläge.

Werte hatten nicht mehr viel mit der Realität zu tun

Die Grundsteuer muss aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2018 neu berechnet werden, wie Rechtsanwalt Schönfeld erläuterte. Die Grundsteuer wird bisher auf Basis veralteter Grundstückswerte berechnet. Im Westen gehen diese auf Daten von 1964 zurück, im Osten sogar auf welche von 1935. Mit der Realität haben diese Werte nicht mehr viel zu tun.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie finanzieren damit zum Beispiel Straßen, Schwimmbäder oder Kitas. Die Gesamtsumme der Grundsteuer soll durch die Reform zukünftig nicht steigen, sie setzt sich nur anders zusammen. Bislang spielten nur die Größe des Grundstücks und die Gebäudefläche eine Rolle, nicht aber die Lage des Grundstücks. Mit dem wertabhängigen Berechnungsmodell, auf dem die neue Grundsteuer basiert, soll sich das nun ändern. Auf manche Eigentümer könnten damit in Zukunft höhere Kosten zukommen.

Entscheidend für die individuelle Steuerlast wird künftig die Nachbarschaft der Immobilie sein. Hat sie seit 1964 beziehungsweise seit 1935 eher einen Aufschwung erlebt und ist damit attraktiver geworden, dürfte auch die Steuer steigen. Das gilt vor allem für boomende Gemeinden und Städte. In eher strukturschwachen Gebieten könnte es dagegen in Zukunft günstiger werden.

Zahlreiche Fragen der Besucher beantwortet

RA Schönfeld ging am Ende auf zahlreiche Fragen der Besucher ein und verwies darauf, sich nicht zu scheuen, bei Fragen das zuständige Finanzamt anzurufen. 

Übrigens: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema beantwortet das Spezial auf der Internetseite des Haus & Grund Landesverbands:

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